Pfarrer und Verwaltungsleitung werden in der Verwaltung der Pfarrei von zwei Gremien maßgeblich unterstützt:
- Der Pfarrgemeinderat (PGR) setzt sich zusammen aus den Pastören der vier Gemeinden, abgeordneten Mitgliedern des Pastoralteams
und der Gemeinderäte sowie maximal drei berufenenen Mitgliedern. Der PGR konstituiert sich nach den alle vier Jahren stattfindenen Gemeinderatswahlen jeweils neu. Er trifft sich i.d.R. einmal im
Quartal, bei Bedarf auch häufiger, um die pastoralen Angelegenheiten der Pfarrei zu regeln. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Einladungen mit Tagesordnung werden unter der Rubrik Aktuelles veröffentlicht, die Termine sind im Kalender aufgeführt.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Pfarrgemeinderats sind auf der Homepage des Bistums Essen unter folgender Adresse abruffbar:
https://www.bistum-essen.de/info/pfarreien-gemeinden/pfarr-gemeinderaete/
- der Kirchenvorstand (KV) regelt die wirtschaftlichen Belange der Pfarrei. Er setzt sich zusammen aus Pfarrer Gereon Alter sowie
dem stellvertretenden Pfarrer Thomas Pulger als geborenen Mitgliedern sowie 16 in direkter Wahl gewählten Mitgliedern der Pfarrei. Diese werden für sechs Jahre gewählt, wobei alle drei Jahre die
Hälfte der Mitglieder neu gewählt wird, so dass im Kirchenvorstand ein fortlaufendes und reibungsloses Arbeiten gewährleistet ist. Die Sitzungen des Kirchenvorstands sind nicht öffentlich.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Kirchenvorstands sind auf der Homepage des Bistums Essen unter folgender Adresse abruffbar:
https://www.bistum-essen.de/info/pfarreien-gemeinden/kirchenvorstand/.