Auf seiner Klausurtagung hat der Pfarrgemeinderat beschlossen, von seinem satzungsgemäßen Recht Gebrauch zu machen und sich bei seinem nächsten ordentlichen Treffen am 3. November 2022 in einer nicht-öffentlichen Sitzung zu beraten.
Auf seiner Klausurtagung hat der Pfarrgemeinderat beschlossen, von seinem satzungsgemäßen Recht Gebrauch zu machen und sich bei seinem nächsten ordentlichen Treffen am 3. November 2022 in einer nicht-öffentlichen Sitzung zu beraten.