Für die am 6./7. November vorgesehene Kirchenvorstandswahl haben sich über die vom Wahlausschuss aufgestellte Kandidatenliste hinaus zwei weitere Pfarreimitglieder bereit erklärt zu kandidieren: Lothar Dittert aus der Gemeinde St. Suitbert und Heinrich Sperling aus der Gemeinde St. Josef. Beide sind mit der Unterschrift von jeweils 20 Pfarreimitgliedern nachnominiert worden und stehen somit auf einer Ergänzungliste, die Sie ab heute in den Schaukästen aller Kirchen unserer Pfarrei einsehen können. Somit haben sich insgesamt sieben Pfarreimitglieder zu einer Kandidatur bereiterklärt. Das sind leider zu wenig. Für die Durchführung einer regulären Kirchenvorstandswahl wären in unserer Pfarrei neun Kandidaten/innen nötig, für eine sog. "Bestätigungswahl" acht Kandidaten/innen. Beides haben wir trotz intensivster Bemühungen leider nicht erreicht. Die Rechtsabteilung unseres Bistums ist nun dabei zu klären, ob und in welcher Form sich dennoch ein Kirchenvorstand konstituieren kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Für die Pfarrgemeinderatswahl sieht es wie folgt aus. Wie bekannt, hat der Pfarrgemeinderat in Absprache mit den Gemeinderäten beschlossen, aus jeder Gemeinde vier Gemeindemitglieder in den PGR zu wählen. In der Gemeinde St. Josef stehen mehr als vier Gemeindemitglieder für eine Wahl zur Verfügung. Dieses bedeutet, dass in St. Josef am Wochenende 6./7.November eine Wahl durchgeführt wird. In den Gemeinden Herz Jesu und St. Suitbert stehen jeweils vier und in St. Georg drei Kandidaten/innen zur Verfügung. In diesen Gemeinden findet keine Wahl statt, weil nach der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen die Kandidaten/innen auch ohne Wahl bestellt sind. Die Wahlordnung sagt dazu im § 12 Abs. 4 das Folgende: „Geht die Anzahl der Kandidaten/innen mit Ablauf des 14. Tages vor dem Wahltermin nicht über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder hinaus, sind diese zu Mitgliedern des Pfarrgemeinderates gem. § 2 Abs. 2 der Satzung ohne weiteres bestellt. Eine Wahl findet in diesem Fall nicht statt.“