Die Corona-Schutzverordnung verlangt es nicht mehr, das eigens eingerichtete Online-Anmeldeverfahren wird kaum noch genutzt und auch die in den Kirchen ausliegenden Listen werden meist erst in den letzten Minuten vor Beginn des Gottesdienstes ausfüllt. Deshalb wird für unsere Sonn- und Werktagsgottesdienste ab sofort weder eine Anmeldung noch das Hinterlassen von Kontaktdaten nötig sein. Sie können also einfach so zur Kirche kommen und mitfeiern. Alle anderen Corona-Schutzmaßnahmen bleiben allerdings bestehen. Insbesondere die Maskenpflicht und die für jeden Kirchenraum errechnete maximal zulässige Personenzahl (plus einer Toleranz von 10 %). Zurzeit wird diese Zahl in kaum einer unserer Kirchen erreicht. Das wird allerdings passieren können. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie unter Umständen nicht mehr eingelassen werden können. Dafür entfällt nun eben das von vielen als lästig empfundene und daher kaum mehr genutzte Anmeldeverfahren. Hoffen wir gemeinsam, dass sich die Lage weiter entspannt – nicht zuletzt dadurch, dass die Impfquote in unserer Gesellschaft weiter steigt.
Ausnahmen
Von der oben beschriebenen Regel ausgenommen sind Festgottesdienste, bei denen von vornherein mit einem größeren Interesse zu rechnen ist, insbesondere die in diesen Wochen stattfindenden Erstkommunionfeiern. Hier wird es auch weiterhin nicht ohne eine geordnete Platzvergabe gehen. Ähnliches gilt für Open-Air-Gottesdienste und die nicht mehr ganz so weit entfernten Weihnachtsgottesdienste. Die hierfür nötigen Regelungen werden frühzeitig bekannt gegeben.