Wir freuen uns, dass wir wieder für Sie da sein dürfen.
Die am 7.1.2021 veröffentlichte Coronaschutzverordnung des Landes NRW läßt eine Online-Ausleihe der Bibliotheken wieder zu. Gemäß §6 Absatz4 ist in Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig, wenn dies unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen möglichst kontaktfrei erfolgen kann.