Die Briefaktionen der ACAT (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter: www.acat-deutschland.de) in unseren sechs Kirchen aus und können über die Homepage der ACAT heruntergeladen werden.
Die aktuelle Aktion setzt folgende Schwerpunkte:
- anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember die Gefahr unmenschlicher Behandlungen bei Abschiebungen
- das ungeklärte Schicksal der aus dem Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang stammenden Guligeina Tashimaimati
- Zum diesjährigen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember nimmt ACAT-Deutschland die Gefahr unmenschlicher Behandlungen bei Abschiebungen in den Blick. Anlass
zur Sorge besteht aufgrund von Beobachtungen des Anti-Folter-Komitees des Europarats (CPT). Das CPT hatte am 14. August 2018 einen Abschiebeflug nach Kabul/Afghanistan begleitet und trotz
ansonsten professioneller Durchführung eine unverhältnismäßige Gewaltanwendung festgestellt. Als der abgeschobene Asylbewerber heftigen Widerstand gegen sechs Beamte leistete,
wurde aufgrund der Anwendung von Zwangsmitteln seine Atemfähigkeit beeinträchtigt. Ein Mitarbeiter der Bundespolizei fügte ihm starke Schmerzen zu, indem er mehrfach in dessen Genitalien
griff.
Nach Auffassung des CPT muss bei jeglicher Anwendung von Gewalt verhindert werden, dass bei der betroffenen Person ein Erstickungsgefühl entsteht. Einschlägige interne Anweisungen der Bundespolizei untersagen begleitenden Beamten die Anwendung von Kontrolltechniken, bei denen die Atemfähigkeit einer Person eingeschränkt wird. Nicht selten ist an Abschiebeflügen Personal beteiligt, das gar nicht dafür ausgebildet ist, so auch auf dem von CPT beobachteten Flug. Auch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mit Sitz in Wiesbaden hat in ihrem Jahresbericht 2018 wichtige Standards formuliert, die aus Beobachtungen von Abschiebesituationen abgeleitet wurden. Sie empfiehlt hinreichend qualifiziertes und fortgebildetes Personal.
Im August dieses Jahres ging aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor, dass es 2018 zu einer deutlichen Zunahme von Zwangsmaßnahmen durch die Behörden mit „Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt“ gekommen ist. Ebenso waren vermehrt Widerstandshandlungen von Menschen bei ihrer Abschiebung zu verzeichnen. Aufgrund dieser Entwicklung ist es dringend geboten, dass die Behörden die Empfehlungen des CPT und der Nationalen Stelle sorgfältig umsetzen. Mit dem Appell der ACAT-Deutschland an die Bundesjustizministerin und den Bundesminister verleihen die Unterschreibenden dieser Forderung Ausdruck.
- Die aus dem Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang stammende Guligeina Tashimaimati wurde seit Ende 2017 nicht mehr gesehen, als sie aus Malaysia in ihre
Heimatstadt Yili nach CHINA zurückkehrte. Ihre Familie befürchtet, dass sie in einem „Umerziehungslager“ festgehalten, gefoltert und anderweitig misshandelt wird.
Guligeina Tashimaimati, eine Doktorandin an der University of Technology in Malaysia, war zuletzt am 26. Dezember 2017 am Senai International Airport in Malaysia vor ihrer Abreise nach China gesehen worden. Tatsächlich fürchtete die junge Uigurin aus der Region Xinjiang um ihre Familie und beschloss, zu ihren Verwandten zurückzukehren, von denen sie seit Februar 2017 nichts gehört hatte.
ACAT-Schweiz berichtet unter Verweis auf Amnesty International, dass sie einige Wochen nach ihrer Ankunft in Yili aufhörte, Lebenszeichen von sich zu geben. Vor ihrer Reise hatte Guligeina mit einem Freund vereinbart, wöchentlich das Profilbild auf ihrem Mobiltelefon zu ändern, um zu signalisieren, dass sie in Sicherheit sei. Guligeina hat eine Woche nach ihrer Ankunft in Yili ihr Profilbild geändert. Das Porträt blieb einige Wochen lang unverändert und wurde dann durch ein dunkles Schwarzweißfoto ersetzt, das an eine Gefängniszelle erinnerte. Angesichts der anhaltenden und beispiellosen Repression gegen Uiguren und andere ethnische Minderheiten in der Region befürchten Angehörige von Guligeina, dass sie in einem Umerziehungslager festgehalten wird.