Die Briefaktionen der ACAT (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter: www.acat-deutschland.de) in unseren sechs Kirchen aus und können über die Homepage der ACAT heruntergeladen werden.
Die aktuelle Aktion setzt folgende Schwerpunkte:
- Menschenrechtsverletzungen gegen Kinder im SÜDSUDAN
- Situation der Menschenrechtlerin Nafosat Olloshkurova in USBEKISTAN
- Trotz einer Friedensvereinbarung im SÜDSUDAN vom September 2018 rekrutieren die Konfliktparteien weiterhin Kindersoldaten. Es ist zu befürchten, dass die Kinder schwerste
Menschenrechtsverletzungen erleiden sowie selbst zu Gewalttaten gezwungen werden. Auch sind weiterhin besonders Mädchen von sexuellem Missbrauch durch Kämpfer bedroht. Es gibt zudem Hinweise,
dass sich Kinder – neben dem Einsatz unter Zwang – selbst aktiv in die Hände der Regierungstruppen oder der Rebellenarmeen begeben, da sie aufgrund der Perspektivlosigkeit keine andere
Möglichkeit sehen, zu überleben. Im SÜDSUDAN befinden sich schätzungsweise etwa 19.000 Kinder unter dem Kommando bewaffneter Gruppen, laut UNO eine der höchsten Zahlen weltweit.
Die vom SÜDSUDAN ratifizierte Kinderrechtskonvention (KRK) untersagt den Einsatz von Kindern vor Vollendung des 15. Lebensjahres. Das Fakultativprotokoll zur KRK über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten verbietet den Einsatz von Kindern unter 18 Jahren.
- Als die Bloggerin und Menschenrechtsverteidigerin Frau Nafosat Olloshkurova in USBEKISTAN am 23.9.2019 filmte, wie die Polizei eine friedliche Demonstration auflöste und 14 Personen festnahm,
wurde sie geschlagen und selbst verhaftet. Unter Verstoß gegen Paragraf 29.2 des usbekischen Verwaltungsgesetzbuchs wurde sie nach ihrer Festnahme zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt, obwohl
sie alleinerziehend ist und zwei Kinder hat. Nach Paragraf 29.1 darf gegen Mütter von Kindern unter drei Jahren und gegen alleinerziehende Mütter von Kindern unter 14 Jahren keine Verwaltungshaft
verhängt werden.
Am 26.9.2019 wurde Frau Olloshkurova unter Anwendung von Gewalt in ein psychiatrisches Krankenhaus in der Stadt Urganch verlegt. In den Polizeiakten wurde notiert, dass sie zuvor einen „Suizidversuch“ unternommen habe. Am 20.9. gab das Oberverwaltungsgericht von Urganch dem Gesuch der Staatsanwaltschaft statt und verfügte eine zweimonatige Unterbringung der Gefangenen in der Psychiatrie. Frau Olloshkurova wird der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt, ihre Angehörigen dürfen sie nicht ohne Überwachung besuchen. Sie machen sich große Sorgen um ihr körperliches, emotionales und geistiges Wohlergehen.